Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten sie als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.
Kinder und Jugendliche müssen diese Haltung überall dort spüren und erleben können, wo sie uns in den Einrichtungen, Kindergärten, Verbänden und Gruppierungen unserer Pfarrgemeinde begegnen. Sie müssen die Gewissheit haben, dass sie ernstgenommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Denn Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohlfühlen und sichere Lebensräume finden. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn sie bei uns oder anderswo Gewalt erfahren müssen.
Die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen in den Kindergärten werden in den pädagogischen Konzeptionen der Kitas konkretisiert, um die spezifischen Erfordernisse im pädagogischen Alltag des Elementarbereiches und seitens der pädagogischen Fachkräfte sorgfältig abzustimmen, transparent und einheitlich, wie auch verbindlich zu gestalten. Alle pädagogische Fachkräfte (auch alle neuen Fachkräfte) werden einbezogen und erhalten den Verhaltenskodex der Pfarrgemeinde und das pädagogische Konzept der Kita erläutert und ausgehändigt. Der eigenständige Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsauftrag der Kita bringt besondere Aufgaben mit sich, wie das sexualpädagogische Konzept zu reflektieren, die Kinderrechte und den Präventionsauftrag auf allen Ebenen zu gestalten und die beziehungsvolle und achtsame Pflege positiv und respektvoll umzusetzen.
Neuzugängen im ehrenamtlichen Engagement unserer Pfarrei wird bei Aufnahme der Tä-tigkeit der Verhaltenskodex (Anlage 2) erläutert übergeben. Die „Erklärung zum Verhaltenskodex“ (siehe Anlage 3) muss unterschrieben und im Pfarrbüro abgegeben werden. Die Prüfung der unterschriebenen Abgabe der Erklärung obliegt dem verantwortlichen Leiter der jeweiligen  Gruppierung.
Falls eine Person den Verhaltenskodex unserer Gemeinde nicht entsprechend gegenzeichnet, ist eine Mitarbeit in unserer Pfarrgemeinde nicht möglich.
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Verantwortlich sind demnach im Jahre 2019
Pfarrer Erdbürger für
Haupt- und nebenamtliche Seelsorger
Hauptamtliches Personal der Pfarrei
Bücherei
Marco Schomacher, hauptamtlicher Kirchenmusiker
Chöre
Kirchenmusik wie z.B. Familienmusiker
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Pfarrer Stepan Sharko für
Messdiener
Pfadfinder
Lagerfreizeiten
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Pfarrer Rogers Birija für
KLJB
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Pastoralreferent Norbert Westermann für
Kommunion- und Firmkatecheten
Familien- und Kindergottesdienstkreis
Sternsinger
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Verbundleitung für
Kindertagesstätten
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Leitung KOT für
Bufdis und sonstige Ehrenamtliche
Offene Kinder- und Jugendarbeit
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8. Beschwerdewege
Das Einrichten von Beschwerdewegen hilft dabei, ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten herzustellen (PrävO § 7).
Es bedarf hierbei einer gelebten Kultur, in der Kritik und Lob von Kindern und Jugendlichen bzw. allen in der Kirche Tätigen gehört und ernst genommen werden.
Was alle Gruppierungen unserer Pfarrei, die mit Kindern, Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben, gemeinsam haben ist, dass die Leiter bzw. Verantwortlichen offen sind für Kritik und Lob der Teilnehmer. Zudem sind diese jederzeit ansprechbar und veröffentlichen auf Wunsch auch ihre Kontaktdaten.
In unserer Pfarrei gibt es einen Handlungsleitfaden, an dem sich die haupt- und ehrenamt-lich Tätigen im Falle des Verdachts von sexueller Gewalt orientieren können:
Handlungsleitfaden:
1. Verdacht
Man beobachtet eine Situation, die als Grenzverletzung beziehungsweise als sexueller Übergriff wahrgenommen wird, oder jemand erzählt von einer solchen Situation.
2. Ruhe bewahren
Bei einem Verdacht ist als erstes zu prüfen, woher dieser kommt, und die Situation ist wei-ter zu beobachten. Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen vermieden wer-den.
3. Kontakt aufnehmen
Es ist wichtig, mit einem Verdacht oder einem unguten Gefühl nicht alleine zu bleiben. Als Ansprechpartner kommen Kollegen/-innen, Leitungspersonen oder Fachberatungsstellen in Frage. Gemeinsam sollte abgewogen werden, welche nächsten Schritte zu tun sind.
4. Prüfen
Es ist zu prüfen, ob es sofortigen Handlungsbedarf gibt. Wenn es zu weiteren gefährdenden Situationen kommen kann, sollte nach Maßgabe der Fachberatung weiter vorgegangen werden. Je nach Sachlage sind Leitungspersonen, Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden und die Ansprechpartner des Bistums zu informieren.
5. Dokumentieren
Der gesamte Prozess sollte in allen Schritten sorgfältig dokumentiert werden. Das hilft, die Einzelheiten später nachvollziehen zu können, und kann in einem möglichen Strafverfahren hilfreich sein.
6. Achtung
In einer Situation, in der man mit einem Verdacht auf sexuelle Gewalt konfrontiert ist, sind Sprachlosigkeit und das Gefühl, hilflos zu sein, zunächst einmal normal und keineswegs ein Zeichen von Versagen. Es ist wichtig, in dieser Situation für die persönliche Entlastung zu sorgen und auf sich selbst zu achten.
7. Reflexion
Es ist wichtig, den gesamten Prozess und die getroffenen Entscheidungen abschließend zu reflektieren. Dazu sollte auf das persönliche Befinden und die Situation im Team geschaut werden. Sinnvoll kann es sein, dazu externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Für unsere haupt- und ehrenamtlich Tätigen bedeutet dies, dass als erster Schritt bei einem Verdacht die Leitung der jeweiligen Gruppierung zu informieren ist, sprich die Lagerleitung, die Messdienerleitung oder aber auch den verantwortlichen Seelsorger. Dieser wendet sich bei weiterem Verdacht oder bei Unsicherheit an den/die Präventionsbeauftragten der Pfarrgemeinde und leitenden Pfarrer oder seines Vertreters. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.
Im Falle von Unsicherheit kann hier auf externe Hilfe, z.B. von Beratungsstellen, zurückgegriffen werden.
Alle Schritte, die unternommen werden, sollten kurz dokumentiert werden (mit Datum). Nach Abschluss des Prozesses sollte dieser und die getroffenen Entscheidungen mit der betroffenen Gruppe / den betroffenen Personen reflektiert werden. Hilfreich ist hier ebenfalls das Hinzuziehen externer Hilfe.
Wir unterscheiden zwischen internen und externen Beratungswegen.
Hierbei gilt: Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Bei einem Strafverfahren ist eine Schweigepflicht wegen gegenstehender Rechte nicht unbedingt durchzuhalten und muss auch nicht im Sinne des Opfers sein.
Interne Beratungswege:
Im Verdachtsfall:
Präventionsbeauftragte
Pastoralreferent Norbert Westermann
Tel.: 02505-93 19 25
Mail:
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Team Prävention (im Bedarfsfall durch die Präventionsbeauftragten oder den Ltd. Pfarrer zu benachrichtigen):
Ulla Wilken
Tel.: 02505-94 95 75
Mail:
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Diakon Manfred Wissing
Tel.: 02505-2923
Mail:
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Zusätzlich zu informieren bei einem konkreten Vorfall:
Leitender Pfarrer Heinz Erdbürger
Tel.: 0151-143 98 762
Mail:
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Externe Beratungswege:
Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt
Ann-Kathrin Kahle und Beate Meintrup
Rosenstraße 17
48143 Münster
Tel: 0251 / 495 17 010 oder 0251 / 495 17 011
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Interventionsbeauftragter des Bistums Münster
Peter Frings
Tel.: 0251 495-6031
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Ansprechpartner für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Münster
Bernadette Böcker-Kock
Tel.: 0151-634 047 38
Bardo Schaffner
Tel.: 0151- 438 166 95
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Hilfe für Kinder und Jugendliche:
Nummer gegen Kummer: 0800 / 111 0 333
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Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs: 0800 / 22 555 30
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Strafverfolgungsbehörden:
Polizei Steinfurt
Liedekerker Str.
48565 Steinfurt
Tel.: 02551-15-0
Polizeinotruf: 110
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Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei
Hansaallee 10
48429 Rheine
05971-938 5917
E-Mail: KKKP/
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Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstr.6
48149 Münster
Tel.: 0251-494-0
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Gewaltopferambulanz (Rechtsmedizin)
Röntgenstr. 23
48149 Münster
Tel.: 0251-83 55151
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Staatliche Behörden:
Kreisjugendamt Steinfurt
Tecklenburger Str 10
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 69-2305
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Beratungsstellen und Hilfsangebote
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Jugendschutzstelle Hörstel
Kinderschutzdienst für den Kreis Steinfurt
48477 Hörstel
Tel: 05459 - 98360
Region: Steinfurt
Angebot: Krisendienst
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Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster – Beratungsstelle Müns-ter
Königsstraße 25
48143 Münster
Tel: 0251 / 13 533 – 0
Fax: 0251 / 13 533 – 22
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.efl-bistum-ms.de
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Ärztliche Kinderschutzambulanz, Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Melcherstraße 55
48149 Münster
Tel: 0251 / 418 54 – 0
Fax: 0251 / 418 54 – 26
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Beratungsstelle im DKSB Münster (Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte)
Berliner Platz 33
48143 Münster
Tel: 0251 / 471 80
Fax: 0251 / 511 478
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.kinderschutzbund-muenster.de
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Krisenhilfe Münster
Träger: Verein zur Suizidprophylaxe und Krisenbegleitung Münster e.V.
Klosterstraße 33-34
48149 Münster
Telefon: 0251 / 51 90 05
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.krisenhilfe-muenster.de
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Notruf für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V.
Frauennotruf e. V.
Telefon: 0251 / 34 44 305
www.frauennotruf-muenster.de
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Internet:
Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Münster - www.praevention-im-bistum-muenster.de
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Seiten des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs - www.beauftragter-missbrauch.de
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Informationen des BDKJ - www.bdkj.de/themen/missbrauch-und-praevention
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Seite für Menschen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern bzw. Jugendlichen spüren und nicht zu Täter/Innen werden wollen www.kein-taeter-werden.de
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Beratungsstellenfinder, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen - www.nina-info.de
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Informationen und Materialien der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.V. - www.thema-jugend.de
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Aufklärung über die Rechte und über sexuellen Missbrauch für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren - www.trau-dich.de
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Alle, die neu in die ehrenamtliche Arbeit unserer Pfarrei im Bereich Kinder und Jugend bzw. hilfe- und schutzbedürftiger Erwachsener einsteigen, werden über ein Infoblatt über das Institutionelle Schutzkonzept informiert. Dies beinhaltet die Internetadresse, unter der das ausführliche Institutionelle Schutzkonzept zu finden ist, explizit den Beschwerdeweg sowie den Verhaltenskodex, der unterschrieben und wieder an das Pfarrbüro gegeben werden muss. Dieses Infoblatt ist im Anhang angehängt (Anlage 4).
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9. Qualitätsmanagement
Die Durchführung einer Risiko- und Situationsanalyse sowie das Erstellen eines ISK tragen zur Qualität unserer Pfarrei bei, da sich die Beteiligten intensiv mit den Bausteinen des ISK und damit auch mit dem Schutz gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen. Sie werden so für dieses Thema sensibilisiert und nach außen hin wird deutlich, dass dies einen wichtigen Stellenwert in unserer Pfarrei hat.
Nach der Präventionsordnung (vgl. PrävO § 8) wird das ISK unserer Gemeinde nach folgenden Vorkommnissen überprüft werden: